Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist das Rechtsgebiet mit dem jeder im Laufe seines Lebens wohl am ehesten in Berührung kommt. Jeder der am Straßenverkehr teilnimmt, sei es als Fußgänger oder Kraftfahrzeugführer, setzt sich dem Risiko aus in einen Unfall verwickelt zu werden oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder sogar Straftat zu begehen. Rechtlicher Beistand ist dann dringend erforderlich.

Wurden Sie in einen Unfall verwickelt, übernehme ich für Sie gerne die Abwicklung des Unfalls mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Hierzu gehört die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Gerne bin ich auch bei der Vermittlung eines Sachverständigen behilflich, der Ihren Schaden bewertet.

 

 

Verhaltensratschläge am Unfallort und danach

 

Am Unfallort sind Sie nur dazu verpflichtet Ihre Personalien anzugeben und, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind. Weder sind Sie dazu verpflichtet eine Schuld einzugestehen, noch sonstige Angaben zu machen.

 

Wird der Unfall durch die Polizei aufgenommen, wird diese bei unklarem Sachverhalt dies auf der Unfallmitteilung vermerken oder, kommen die Beamten zu der Einschätzung, dass Sie oder der Unfallgegner den Unfall verschuldet haben, dies festhalten.

 

Sobald der Unfallgegner seiner Haftpflichtversicherung den Unfall meldet, werden Sie feststellen, dass diese umgehend telefonisch oder postalisch zu Ihnen Kontakt aufnimmt und Ihnen anbieten wird, für Sie die Schadensregulierung zu organisieren.

 

Man wird Ihnen auch anbieten, dass der Schaden durch einen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners beauftragten Sachverständigen bewertet wird. Bei diesem Angebot sollten Sie nicht davon ausgehen, dass hier vorrangig Ihre Interessen Berücksichtigung finden. Sie haben in jedem Fall das Recht, einen eigenen Sachverständigen mit der Bewertung des Schadens zu beauftragen. Erkennt dieser, dass der Schaden eher geringfügig ist, wird er anstatt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag erstellen.

 

Bei Schäden im Bereich von 700,00 € - 800,00 € ist die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet, die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu tragen.

 

Auf Basis dieses von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens kann dann Ihr Schaden beziffert werden und es ist sichergestellt, dass insbesondere auch Wertminderungen Berücksichtigung finden.

 

Die tägliche Praxis zeigt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners versuchen wird, soweit wie möglich, die Schadenspositionen zu kürzen. Ohne rechtlichen Beistand ist die Durchsetzung berechtigter Forderungen kaum möglich.

 

Auch wenn für Sie klar erscheint, dass Sie den Unfall verursacht haben, ist eine fachlich-rechtliche Überprüfung angezeigt, da in vielen Fällen zumindest eine Mithaftung des Unfallgegners besteht, die dazu führt, dass Sie zumindest quotenmäßig (also anteilig) Ihren Schaden ersetzt erhalten.

 

Was Sie bei einem Unfall beachten sollten.

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Wirft man Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vor, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach Akteneinsicht und Beratung kann dann eine Einlassung abgegeben werden. Bei Ordnungswidrigkeiten droht eine Verwarnung oder ein  Bußgeld mit begleitenden Maßnahmen wie Punkte oder Fahrverbot.

 

Einen ersten Überblick können Sie sich hier verschaffen (Bußgeld).

 

Wenn Sie es im Straßenverkehr, sei es bei einem Unfall oder einer Kontrolle, mit der Polizei zu tun bekommen, sollten Sie zunächst daran denken, dass sich niemand selber belasten muss. Den alten Grundsatz "Reden ist silber, Schweigen ist Gold" sollten Sie daher immer im Hinterkopf behalten.

 

Kann ich mir einen Rechtsanwalt leisten?

Sie sollten es jedenfalls! Ihre Fragen zu Gebühren, staatlichen Hilfen, etc., beantworte ich Ihnen gerne hier.

 

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© Rechtsanwalt Bernd Guido Slapka

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