Die Wohnung oder das Haus, dass zur Vermietung steht, stellt sowohl für den Vermierter als auch für den Mieter ein wesentliches Gut dar. Der Vermieter stellt einem Fremden einen Vermögenswert zur Verfügung in das er viel investiert hat und das möglicherweise auch seine Altersversorgung sichern soll. Er hat somit ein berechtigtes Interesse daran, dass auch pfleglich mit der Sache umgegangen wird und er nicht durch die Vermietung ruiniert wird.
Der Mieter, für den das Mietobjekt einen Lebensmittelpunkt und eine Rückzugsmöglichkeit darstellt, möchte dort ungestört leben und vor Überraschungen in finanzieller und persönlicher Hinsicht geschützt sein.
Ich berate und betreue Vermieter und Mieter beginnend mit dem Abschluss des Mietvertrages bis zu seinem Ende. Bei auftretenden Problemen im laufenden Mietverhältnis berate ich Sie, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, über Ihre Rechte und gebe Ihnen Lösungsmöglichkeiten an die Hand. Soweit notwendig setze ich Ihr Recht vor Gericht durch.
Bei auftretenden Streitigkeiten über das Bestehen von Mängeln begleite ich das notwendige Sachverständigenverfahren.
Die umfassende Beratung rund um das Mietverhältnis, dessen Kündigung und Abwicklung, die Miete, Nebenkosten, das Recht für Vermieter und Mieter stellen Schwerpunkte meiner mietrechtlichen Tätigkeit dar.
Einen weitergehenden Überblick über das Mietrecht können sie sich hier verschaffen.
Kann ich mir einen Rechtsanwalt leisten?
Sie sollten es jedenfalls! Ihre Fragen zu Gebühren, staatlichen Hilfen, etc., beantworte ich Ihnen gerne hier.
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